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HU
AU
GUTACHTEN

Jeder, der schon einmal selbst zur Prüfstelle gefahren ist, weiß, dass Stunde um Stunde vergehen kann, bevor man endlich die aktuelle Plakette erhält. Und egal, wie gut man organisiert ist: Die fälligen Termine für die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) kommen immer ungelegen. Wir kümmern uns um den Rest!

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette.

Änderungsabnahme

Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips.

Die Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) überprüft und abgenommen werden. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt.

Oldtimergutachten

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Prüfingenieur stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Entspricht das Fahrzeug den Bedingungen, wird es als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bewertet und darf ein H-Kennzeichen erhalten. Spezifische Informationen zu ihrem historischen Fahrzeug erhalten Sie von uns.

Abgasuntersuchung

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU vom Prüfingenieur durchgeführt werden kann. Ein Bestehen dieser Teiluntersuchung ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Hauptuntersuchung. Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, muss der Nachweis des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung vorgelegt werden.